LMIV

Lebensmittelinformations-Verordnung

Verpflichtende Informationen im Fernabsatz gemäß Lebensmittelinformations-Verordnung (VO (EU) Nr. 1169/2011):

Am 13.12.2014 wird die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) gültig. Gemäß Artikel 14 der LMIV sind im Fernabsatzgeschäft (z. B. Onlineshops im Internet) die verpflichtenden Informationen über Lebensmittel bereitzustellen, damit sich die Verbraucher vor der Kaufentscheidung entsprechend informieren können. Die verpflichtenden Informationen zu unseren Lebensmitteln können Sie hier herunterladen.

 

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kohlenhydrate

Mineralstoffe

Vitamine

Supplements

Getränke

Xenofit Energieriegel in der Verpackung

Energieriegel

Energiegel

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