AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Xenofit GmbH

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

Wir verkaufen unsere Waren ausschließlich zu den nachfolgenden Verkaufsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, außer wir hätten diesen im
Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Abweichende mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform, dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.


§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen

(1) Indem der Kunde per Internet, E-Mail, Telefon, Fax oder über sonstige Kommunikationswege eine Bestellung an uns absendet, gibt er ein Angebot i.S.d. §§ 145 ff BGB auf Abschluss eines Kaufvertrages mit uns ab.

(2) Der Vertrag mit uns kommt zustande, wenn wir dieses Angebot annehmen, indem wir das bestellte Produkt an den Kunden versenden bzw. den Versand an den Kunden mit einer E-Mail oder per Post (Versandbestätigung) bestätigen. Über Produkte aus ein- und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.

(3) Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Ware, insbesondere der Selbstbelieferung. Können wir das Angebot des Kunden nicht annehmen, wird der Kunde anstelle der Annahme der Bestellung über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden werden unverzüglich erstattet.


§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen gewähren wir 1,5 % Skonto.

(2) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 4 Lieferzeit

(1) Wir werden die bestellte Ware an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse schnellstmöglich ausliefern. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern diese dem Kunden zumutbar sind. Sofern Teillieferungen von uns durchgeführt werden, übernehmen wir die zusätzlichen Portokosten.

(2) Angaben über die voraussichtliche Lieferfrist sind unverbindlich, sollten wir dem Kunden nicht im Einzelfall schriftlich eine verbindliche Zusage erteilt haben.

(3) Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb Deutschlands können Einfuhrabgaben anfallen, die der Kunde zu tragen hat. Diese variieren in verschiedenen Zollgebieten. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Abfuhr der notwendigen Zölle und Gebühren verantwortlich.


§ 5 Gewährleistung

(1) Wir werden für Mängel, die bei der Übergabe der Waren vorhanden sind, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen einstehen. Die Abtretung der Ansprüche ist ausgeschlossen.

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Soweit eine Abnahme erforderlich ist, läuft die Gewährleistungsfrist ab Abnahme.


§ 6 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie für Schäden an Körper, Gesundheit und Leben. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(2) Für sonstige Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haften wir nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) und sofern die Schäden auf Grund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch und vorhersehbar sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz insbesondere für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 7 Eigentumsvorbehaltssicherung

Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.


§ 8 Gerichtsstand – Erfüllungsort

(1) Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist unser Geschäftssitz. Dies gilt auch, falls der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohn- oder Geschäftsssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder wenn Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Geschäftssitz des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.


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